Mittwoch, 4. Juli 2012

SPENDENAUFRUF - TRANSPARENZ DURCH NEBENKLAGE



            
Am 19.05. 2011 wurde im Jobcenter Frankfurt Christy Schwundeck nach einem Wortgefecht durch die Kugel einer Polizistin erschossen.
 Christy Schwundeck lebte getrennt und alleine in Frankfurt; sie hat eine 12-jährige Tochter, die bei einer Pflegefamilie lebt. Christy war Deutsche nigerianischen Herkunft.
 Am 20.05. bekundete die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt in einer gemeinsamen Presseerklärung, dass es sich „klar um Notwehr“ gehandelt habe. 
Die gesamten Umstände rund um den Tod einschließlich der Presseerklärung haben die „Initiative Christy Schwundeck“ dazu veranlasst, sich aktiv für Aufklärung und Transparenz einzusetzen.Es haben seit Mai 2011 mehrere Demonstrationen und Kundgebungen stattgefunden, u.a. als Appell an die Ermittlungsbehörden, die Angehörigen und die Öffentlichkeit über die genauen Umstände und getroffenen juristischen Maßnahmen dieses tragischen Falles zu informieren. 
Der Christy Schwundeck Initiative ist es gelungen, einen Anwalt für den Bruder der Getöteten, der in London lebt, zu beauftragen und den Bruder als Nebenkläger zu vertreten. Denn nur ein naher Verwandter kann die rechtsstaatliche Verfolgung gerichtlich als "Nebenkläger" beantragen. Als Nebenkläger hat er einen Anspruch, im gesamten Verfahren eingebunden zu sein und selbst (z.B. Beweis-) Anträge zu stellen. Die anwaltliche Unterstützung ist erforderlich, weil der Bruder in England wohnt und die Verwandtschaft in Nigeria. Der Anwalt hat Einsicht genommen, um Klarheit über die gesamten Umstände zu erhalten, die zum Tod von Christy Schwundeck geführt haben.
 Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Danach hat der Anwalt Beschwerde eingelehnt, diese wurde durch die Oberstaatsanwaltschaft abgelehnt.
 Nun gibt es noch einen letzten Instanzenweg, indem ein "Klageerzwingungsverfahren" durchlaufen wird. Dabei beantragt der Anwalt im Namen des Bruders beim Oberlandesgericht, die Bescheide des Vorverfahrens zu überprüfen und ein öffenltiches Strafverfahren anzuordnen, so dass alle Umstände des Tathergangs öffenltich gemacht und juristisch überprüft werden.

Die CS-Initiative hat sich gemeinsam mit dem Anwalt des Bruders für diesen letzten Instanzenweg entschieden, weil

a) die Akteneinsicht ergab, dass es zahlreiche unzutreffende Annahmen der Staatsanwaltschaft gibt, die Grundlage des Einstellungsbescheid sind,
b) es fundierte Fakten aus der Aktenlage gibt, die auf ein Fehlverhalten der Polizistin, die CS tötete,  deuten, und dies transparent zu machen ist,
c) die rechtliche Würdigung durch StA und OStA, es liege Notwehr oder Nothilfe vor, fehlerhaft sind.

Auch wollen wir durch das Ausschöpfen aller rechtlichen Möglichkeiten unsere Solidarität und Willen für Gerechtigkeit kund tun und Solidarität für alle Brüder und Schwestern, denen durch Obrigkeit Unrecht zugefügt wird, zeigen..

Wir möchten Sie im Namen der „Initiative Christy Schwundeck“ bitten, mit einem finanziellen Beitrag das Verfahren des Bruders der Verstorbenen zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Aufklärung und Transparenz im Fall „Christy Schwundeck“ zu leisten. 
Spenden an :
Kontoinhaber : Uber-Courage
Bank : Deutsche Apotheken und Ärzte Bank
BLZ : 30060601
Konto Nr. : 0103597946
Verwendungszweck : Christy Schwundeck
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